AGB
[rawXstudios]®
- Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Vermieter durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen, insbesondere jedwede Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
- Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios, der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots, durch den Kunden.
- Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, ohne Einbeziehung aller zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen vom Vermieter.
- Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich bei Mietbeginn einen amtlich gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, für die nachträgliche Verfolgung von Zahlungsansprüchen aus dem Mietverhältnis, den vorgelegten Personalausweis zu fotokopieren oder die entnommenen Daten elektronisch zu speichern.
2. Miete
- Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Die Benutzung vom Grundequipment, sowie Lichttechnik ist in der Raummiete enthalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Vermieter nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
- Bei Stornierung bis 10 Tage vor dem Termin bleiben diese kostenlos, bis zu 3 Tage vorher werden 50% der Miete fällig und ab 2 Tagen vor dem Termin ist die gesamte Mietgebühr zu entrichten. Bei einer Verschiebung des Termins auf einen anderen Tag gelten die gleichen Regeln wie für eine Stornierung.
- Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person betreten. Der Vermieter nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
- Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Styling, sowie zusätzliche Requisiten, Getränke (Heißgetränke), Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
3. Zahlungsbedingungen
- Die Miete ist vor Beginn der Nutzung in bar, per PayPal, mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.
- Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen wie in Punkt 2.6 aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind ebenfalls in bar zu begleichen.
- Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
4. Nutzung
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und -sachen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
- Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und Geräte oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser-und Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch auf die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein, letztere immer und auf jedem Set. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Erlaubnis und eine Studioaufsicht durch den Vermieter erforderlich.
- Ein Umbau der Mietgeräte ist nicht zulässig. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte im Studio auch nur in diesen genutzt werden.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt der Vermieter zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
- Der Vermieter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Vermieters nicht mehr vereinbar sind.
- Bei starker Verschmutzung des Hintergrundes, wird pro laufender Meter, 8,00 Euro Verbrauch berechnet.
5. Zustand der Räume
- Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen schriftlich in einem Übergabeprotokoll fixiert werden. Bei Mietende muss das Studio in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
- Sollte sich das Atelier nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, insbesondere durch Creme- und Fettflecken, befinden, behält sich der Vermieter vor, die Reinigung der Räume zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
- Alle vom Vermieter vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum vom Vermieter.
- Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
7. Haftung
- Für die vom Mieter in das Studio eingebrachten Gegenstände und Requisiten übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Das Betreten der [rawXstudios]® von Personen des Mieters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
- Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den [rawXstudios]® sowie den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen. Dies gilt auch für Schäden, die Mitarbeiter, Besucher und Models des Mieters verursacht haben, für Personen und Folgeschäden, sowie der daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden.
- Der Vermieter haftet für Ausfallschäden des Mieters nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
8. Recht
- Sämtliche Mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freising.
8.1 Urheberrecht
Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Art der Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers bzw. Autors.
8.2 Haftungssauschluss/Datenschutz
Durch den Besuch unseres Internetauftritts können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) auf dem Server gespeichert werden. Dies stellt keine Auswertung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) dar. Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies – sofern möglich – nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann nicht gewährleistet werden. Es wird keine Haftung, für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden, übernommen.
Hallbergmoos, den 01.10.2015, Gökhan Güler [rawXstudios]®